Zeltplatzordnung

des Zeltplatz Wünschmichelbach des DPSG Bezirk Kurpfalz

Allgemeine Bemerkungen

  1. Zutritt und Anmeldung:

  2. Kraftfahrzeuge, Anhänger:
    Bitte stellt die Fahrzeuge auf dem gekennzeichneten Parkplatz (1-2 Fahrzeuge) ab. Das Befahren des Zeltplatzes ist nur zum Be- und Entladen, bei der An- und Abreise und nur auf den befestigten Wegen gestattet. Gerade bei großer Trockenheit bitten wir, auf die Brandgefahr durch heiße Katalysatoren zu achten.
  3. Aufenthalt:
  4. Holz und Feuer:
    Vor Ort liegt eine kleine Menge Brennholz, dieses darf gerne Verwendet werden, muss aber vor Abresise wieder aufgefüllt werden, damit die nächste Gruppe trockenes Holz hat.
    Das Feuer machen ist nur in der Feuerstelle oder einer Feuerschale erlaubt.
    Feuerwarnung: Ab Waldbrandwarnstufe 3 sind offene Feuer verboten. Informiert euch bitte frühzeitig bei der Gemeinde.
  5. Sanitäreinrichtungen:
  6. Abfall:
    Vermeidet bitte Abfall, wann immer dies möglich ist. Informationen über die Entsorgung des unvermeidbaren Abfalls findet ihr an der zentralen Abfallsam-melstelle.
  7. Aufräumen und Abreise:
    Wir bitten euch, vor der Abreise den benutzten Bereich des Zeltplatzes von allen Abfällen, Bau- und Brennhölzern zu reinigen.
    Entfernt bitte auch alle Heringe.

Abschließend erinnern wir an die Worte von Lord Baden-Powell, dem Begründer der weltweiten Pfadfinderbewegung:
„Verlasst die Welt ein wenig besser, als ihr sie vorgefunden habt!“